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Erstellt am 15.02.2019

Der Staat als Weißer Ritter

 

Von Reinhard Göweil

Nun wird also die staatliche Beteiligungsholding neu aufgestellt. Der Name ändert sich von ÖBIB auf ÖBAG, vor allem aber wird der Staat – in diesem Fall die Bundesregierung – wieder seine Anteilsrechte wahrnehmen. Das klingt in den Ohren eines gelernten Österreichers wie eine gefährliche Drohung, doch in der Tat hat die Republik ihre Eigentümerschaft bei Betrieben in den vergangenen Jahren nicht recht ernst genommen.

 

OMV, Post, A1-Telekom, Casinos Austria…

 

Beispiele:

Bei der Telekom Austria (derzeit 28.4 Prozent) wurde zugeschaut, wie ein mexikanischer Milliardär seelenruhig die Mehrheit übernahm.

Bei der OMV (derzeit 31.5 Prozent) wurden – weit darüber hinaus reichende – energiepolitische Entscheidungen dem Management überlassen.

Bei der Post (52 Prozent Prozent) scheint es überhaupt drunter und drüber zu gehen, seitdem Amazon dem Post-Geschäftsmodell zusetzt, das Unternehmen ihre Kundenadressen an Parteien verkaufte, und die Bawag den Kooperationsvertrag kündigte. Alles zusammen führt zu erheblichen Irritationen bei Kunden.

An den Casinos Austria hält die Republik 32,5 Prozent. Ohne genau zu wissen warum, dieser Anteil war vorhin bei einer Nationalbank-Tochter. Deren Zukunft wird sich letztendlich zwischen tschechischen Haupt-Aktionären und der heimischen Novomatic entscheiden.

 

…BIG, Verbundgesellschaft & more

 

Nun kommt also die Staatsholding ÖBAG und die soll nicht nur alles besser machen, sondern auch – ausgerechnet in einer konservativen Regierung – eine „aktive Beteiligungsverwaltung“ sein. Sprich: Sie soll sich stärker als in den vergangenen Jahren um den Fortgang der Staats-Betriebe kümmern. Um dies zu untermauern, wird die neue ÖBAG gleich auch die Bundesimmobiliengesellschaft BIG mitbetreuen, und mittels Managementvertrag auch die Verbundgesellschaft (Strom, Gas).

 

Das hört sich mächtig an und ist es auch. Wer sitzt im Vorstand einer Staats-Holding, die über solche Schwergewichte entscheidet?

Die Antwort: Der jetzige Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid. Ein Allein-Geschäftsführer. Angesichts der Fülle der Aufgaben ist das nicht machbar. Tut er auch nicht, siehe Gesetz.

 

Wer kontrolliert diese mächtige Unternehmens-Holding mit Zehntausenden Mitarbeitern im Aufsichtrat?

Nun, Präsident wird wohl Helmut Kern, Gesamtleiter des Spitalverbundes der „Barmherzigen Brüder Wien“. Die haben zwar noch andere Spitäler in Österreich, aber der 54jährige Manager kommt über Deloitte aus der Ägide der Wirtschafts-Treuhänder und war auch Partner des Bilanz- und Wirtschaftsberatungs-Unternehmen BDO.

Dazu gesellen sich die Bankerin Susanne Höllinger, die von Raiffeisen kommt, und ihre Funktion bei deren Tochter Kathrein-Bank gerade zurückgelegt hat. Damit ist ihr Weg auch regulatorisch frei, um bei Beteiligungen wie den Casinos Austria-Aufsichtsrat – Raiffeisen wird das nicht stören…

Ebenfalls im Aufsichtsrat: Die Tiroler Unternehmerin Iris Ortner, die auch beim Baukonzern Porr beteiligt ist. Der ehemalige Hofer-Chef Günther Helm, der als CEO zur Drogeriemarkt-Kette Müller wechselt komplettiert die „türkise“ Seite. Von der FPÖ kommen der Immobilien-Unternehmer und Hotelier Christian Ebner und Karl Ochsner, Chef eines seit langem erfolgreichen und gleichnamigen Industrieunternehmens in Oberösterreich (Wärmepumpen,etc.)

Die drei Belegschaftsvertreter im neunköpfigen ÖBAG-Aufsichtsrat kommen – kraft Gesetz – von den der umsatzstärksten Unternehmen, also OMV, Telekom und Post. Die dazu von den „finanznachrichten“ schriftlich angefragte OMV-Betriebsratsvorsitzende Christine Asperger reagierte darauf nicht.

aktives Beteiligungsmanagement

So, jetzt hamma die Namen in der Organisation.

Was aber bedeutet „aktive Beteiligungsverwaltung“? Und wer sind – um im 21. Jahrhundert anzukommen – die „Influencer“?

Nun, gemäß Gesetz sind der ÖBAG hier enge Grenzen im eigenen Spielraum gesetzt, und zwar sowohl beim Erwerb als auch bei Veräußerung von Anteilen. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat können autonom darüber entscheiden, das geht zuerst in das Beteiligungskomittee, genannt Beirat.

Und sobald Anteils-Hürden von 25, 50 oder 75 Prozent übersprungen werden, braucht es die Zustimmung der Bundesregierung.

Mit einer Ausnahme: Eine Bestimmung des alten ÖIAG-Gesetzes wird nicht angestastet, und einfach fortgeschrieben: Minderheitsbeteiligungen, die dem Standort dienen, dürfen erworben werden. De-facto bedeutet dies eine 49-Prozent-Grenze für Unternehmen, die der Beirat als wesentlich einschätzt.

Bei der staatlichen Bundesimmobiliengesellschaft, die eine GmbH. ist, hat sich der Finanzminister das Weisungsrecht überhaupt ins Gesetz schreiben lassen, das hat die ÖBAG gar keinen Spielraum.

 

Aber dafür gibt es Spielraum beim Erwerb. Allein die Herkunft der Beiräte zeigt, dass die Zeiten der Privatisierungsagentur vorbei sind. Welch Branchen als „standort-entscheidend“ definiert werden, wird dem Beirat obliegen.

 

Wer also wird der überaus wichtige Beirat, im Gesetz als „Beteiligungs-Komitee“ bezeichnet und ohne dessen Zustimmung kein Zukauf oder Veräußerung von Firmenbeteiligungen vonstatten gehen kann?

Dem Vernehmen nach soll er international besetzt werden, etwa von Managern der norwegischen  Staats-Holding Norges, deren Beteiligungen – geschuldet den Öl- und Gas-Vorkommen, mittlerweile rund 1000 Milliarden Euro wert sind, zur Freude der Norweger.

Auch Schweden sind für den Beirat im Gespräch, auch dort gibt es einen Pensionsfonds, der mittlerweile 50 Milliarden Euro verwaltet, und sehr erfolgreich ist.

Aber was und wer hinter dieser ÖBAG langfristig steckt ist eine andere Geschichte…