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Erstellt am 26.02.2019

Feiertage als Lohnerhöhung

von Reinhard Göweil

Eine gute Seite der kuriosen Karfreitags-Regelung ist wohl politisch so nicht beabsichtigt gewesen. Das Augenmerk einer erstaunten Öffentlichkeit richtet sich nun insgesamt auf die Arbeitszeit- und Überstunden-Regelungen. Verkürzt gesagt: In vielen Kollektivverträgen ist der Grundlohn relativ niedrig, dafür gibt es Zuschläge für außerhalb der Norm-Arbeitszeit liegende Tätigkeiten. Dazu zählen etwa Feiertage.

Daher sollte die Karfreitags-Regelung nicht den Blick aufs große Ganze verstellen. Zuschläge machen für viele Arbeitnehmer den Job finanziell erst lukrativ, daher sind Überstunden in Österreich auch so beliebt, meinen Arbeitsrechts-Experten.

Die Erhöhung der Grundlöhne und der Abbau von definierten Überstunden würde das System also deutlich vereinfachen. Die Arbeitnehmer haben es leichter, und die Unternehmen ersparen sich eine immens komplizierte Lohnverrechnung.

Das müsste in den Kollektivverträgen ausverhandelt werden, und wäre wohl ein mehrjähriges Programm, das sich für alle lohnen würde.

Stattdessen wird verbissen um einen Feiertag diskutiert.

Und wenn schon sind die Donnerstag-Feiertage im Mai ständig außen vor, obwohl die eigentlich in allen Firmen nur Zores verursachen.

Noch ein Wort zu den religiösen Feiertagen: Mehr als eine Million Österreicher sind offiziell mittlerweile „o.B.“, ohne Bekenntnis. Die meisten sind aus der katholischen Kirche ausgetreten, genießen aber die katholischen Feiertage in Form von Freizeit oder Zuschlägen, wenn sie arbeiten müssen.

Ob das so sein muss, sei hier schlicht zur Diskussion gestellt.